Erneuerbaren Energien

Gemäß § 15 Abs. 2 des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien vom 21. Juli 2004 (EEG) veröffentlichen wir die für die Ermittlung der auszugleichenden Energiemengen und Vergütungszahlungen erforderlichen Angaben des Jahres 2008.
Die Veröffentlichung und Aktualisierung erfolgt zeitnah nach Verfügbarkeit der entsprechenden Daten.

 

Einspeisungen nach geförderten Energiearten im Verteilnetz der Stadtwerke

  Strommenge kWh
 

Vergütung ¹ EUR
 

§ 6 Wasserkraft

2.546.152,00

295.987,94

§ 7 Deponiegas, Klärgas und Grubengas

   

§ 8 Biomasse, Biogas

   

§ 9 Geothermie

 

 

§ 10 Windenergie

 

 

§ 11 Solare Strahlungsenergie (Fotovoltaik)

2.440.071,00

991.503,62

Einspeisung EEG Gesamt

4.986.223,00

1.287.491,56

Vermiedene NNE

 

23.830,68

Letztverbrauch im Verteilnetz ²

26.692,00

 

Stand 31.12.2012

Die gesetzeskonforme Aufnahme und Vergütung der EEG-Einspeisemengen innerhalb des Verteilnetzes der Stadtwerke Haslach wurde von einem allgemein anerkannten Wirtschafts-prüfungsinstitut bescheinigt.

¹ gesetzliche Mindestvergütung ohne Mehrwertsteuer
² EEG-pflichtiger Letztverbrauch der Stadtwerke

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